AGB

§ 1. Regelungsgegenstand

§1.1

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien.


§1.2

Elace liefert oder leistet ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen werden durch Elace nicht anerkannt.


§1.3

Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.


§1.4

Elace berechtigt, diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen für künftige Leistungen zu ändern und zu ergänzen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Frist von einem Monat, so werden die geänderten Bedingungen als Vertragsgrundlage für zukünftige Geschäfte wirksam.


§1.5

Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen, auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen festgelegt.

§1.6

Durch Elace getätigte Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie durch den Kunden schriftlich bestätigt sind. Die Auftragsbestätigung ist Grundlage für den Leistungsumfang. Einwendungen des Kunden sind spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang der Bestätigung schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind durch eine neue Auftragsbestätigung oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung zu bestätigen.


§1.7

Ausführungsveränderungen der Vertragsleistung während der Erstellungs- oder Lieferzeit sind vorbehalten. Dies gilt, sofern die Änderungen standardmäßig erfolgen und für den Kunden zumutbar sind. Technische Angaben verstehen sich unter den branchenüblichen Toleranzen.

§1.8

Unsere Entwürfe, Konzepte, Bildmaterial sowie Computerdaten sind als persönliche geistige Schöpfung durch das UrhG geschützt. Ohne unsere Einwilligung dürfen sie weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder nachgeahmt werden. Sie dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck, wofür der Auftraggeber mit der Zahlung des Lizenzhonorars das einfache ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 UrhG erwirbt, im vereinbarten Umfang verwendet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung und nach Zahlung eines Lizenzhonorars für die Übertragung des entsprechend erweiterten oder eines weiteren Nutzungsrechtes gestattet.

Werden Zusatzleistungen über unsere Plattform Elace Sportmodels erbracht, so gelten diesbezüglich zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Elace Sportmodels.

§ 2 Zahlungsbedingungen

§ 2.1

Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.

§ 2.2

Bei Zu- oder Rücksendung von Materialien werden je nach Vereinbarung Versandpauschalen berechnet.

§ 2.3

Bei Arbeitsbeginn ist eine erste Zahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragsvolumens fällig. Der Restbetrag wird nach Abnahme des Projektes fällig. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.

§ 2.4

Kosten aus Sonderleistungen sowie Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben oder nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauchs sind vom Kunden zu tragen.

§ 2.5

Elace ist berechtigt, regelmäßig fällige Nutzungsgebühren durch schriftliche Mitteilung an den Kunden unter Einhaltung einer 3-Monats-Frist zu erhöhen. Der Kunde ist im Falle einer mehr als 10%igen Gebührenerhöhung zur ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen berechtigt. Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens 6 Monate liegen.

§ 2.6

Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.

§ 2.7

Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Vertragsgegenständliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im Eigentum von Elace. Dies gilt auch für Leistungen, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.

§ 4 Lieferungen und Leistungen

§ 4.1

Elace erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßgabe in den Auftragsbestätigungen oder sonstigen Verträgen. Leistungen, die nicht im Standardangebot enthalten sind, werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen gemäß Konditionsliste berechnet. Für Leistungen, die Elace durch Mitarbeiter auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als am Geschäftssitz erbringt, können Fahrtpauschalen und Spesen berechnet werden.

§ 4.2

Sobald Elace Internet-Anwendungen bereitstellt, zahlt Elace hierfür Lizenzen bzw. Mieten. Elace ist daher berechtigt, diese Leistungen einzuschränken bzw. einzustellen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen - auch teilweise - nicht nachkommt.

§ 4.3

Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Leistungen und Lieferungen verpflichtet. Teillieferungen sind zulässig, wenn ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt ist.

§ 4.4

Die von Elace genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefer- und Leistungstermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von Elace. Sie beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung durch Elace und verlängern sich vorbehaltlich aller weiteren Rechte um die Zeit, in der der Kunde in Zahlungsverzug ist. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden können eine angemessene Verlängerung zur Folge haben.

§ 4.5

Alle Ereignisse höherer oder übergeordneter technischer Gewalt (globale Internet-Störung) und dessen Folge befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der vertraglich übernommenen Leistungspflicht. Dies gilt ebenfalls für solche Umstände bei Lieferanten von Elace.

§ 4.6

Elace gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 %. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, jedoch unter Beachtung der näheren Haftungsregelung von Ziffer 8

§ 4.7

Elace verpflichtet sich, bei den Internet-Anwendungen allgemein gültige oder industriell übliche Standards einzusetzen. Die Leistung gilt als erbracht, wenn mit einer standardmäßigen Applikation (beispielsweise Browser, Internet-Explorer) die Darstellung korrekt und mit einem angemessenen Zeitverhalten erfolgt. Als angemessen ist die Darstellung und Anwendungsgeschwindigkeit dann anzusehen, wenn andere Anwendungen im Internet vergleichbar reagieren.

§ 4.8

Bei Beendigung des Vertrages verpflichtet sich Elace, die Voraussetzung zu schaffen, dass der Kunde über einen anderen Provider eine ähnliche Internet-Anwendung realisieren kann. Das gilt insbesondere für die Ummeldung der Domain-Adresse von Elace auf den Kunden bzw. den neuen Provider. Elace stellt ebenfalls die vom Kunden für seinen Web-Auftritt gelieferten Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung.

§ 4.9

Korrekturen oder nicht explizit vereinbarte Leistungen die den Angebotsumfang übersteigen werden nach Aufwand an den Kunden zum derzeit gültigen Stundensatz (80 Euro /h) verrechnet.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

§ 5.1

Bei Internet-Auftritten, die individuelle und kundenspezifische Elemente enthalten, hat der Kunde eine Mitwirkungspflicht. Diese besteht insbesondere in der Anlieferung von geeigneten Unterlagen in digitaler oder gedruckter Form. Ist eine Aufbereitung unter Gestaltungsgesichtspunkten notwendig, so kann entweder der Kunde oder Elace, Dritte hiermit beauftragen. Die Kosten werden vom Kunden übernommen, wenn vereinbart, erhält der Kunde hierfür das Urheberrecht.

§ 5.2

Die Mitwirkungspflicht des Kunden umfasst auch die termingerechte Bereitstellung der Unterlagen. Verzögerungen bei Bereitstellung können zu Terminabänderungen durch Elace führen. Soweit Elace bereits Leistungen erbracht hat, sind diese als Teilleistungen zur Berechnung anzunehmen.

§ 5.3

Der Kunde verpflichtet sich außerdem, regelmäßig die individuellen Informationen innerhalb der Internet-Anwendungen zu überprüfen und Änderungen, wie beispielsweise solche bei Adressen, Telefonnummern, Mitarbeitern usw., zeitnah in schriftlicher Form mitzuteilen (beispielsweise e-Mail). Dies gilt auch für regionale und andere vom Kunden gewünschte Links.

§ 5.4

Soweit der Kunde selbständig Inhalte innerhalb seiner Internet-Anwendungen veröffentlicht, verpflichtet er sich zur Einhaltung aller rechtlichen Bedingungen, die insbesondere für Internet-Veröffentlichungen gelten.

§ 6 Urheber- und Eigentumsrechte

§ 6.1

Urheber- und Eigentumsrechte an den bereitgestellten Internet-Anwendungen bzw. Foto & Filmdaten verbleiben auch nach erfolgter Bezahlung durch den Kunden uneingeschränkt bei Elace. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Texte, Bilder, Filme und Grafiken in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen oder durch Kopien ist ohne ausdrückliche Zustimmung durch Elace nicht gestattet. Alle Informationen über die Anwendungen und sonstigen Unterlagen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Diese Informationen sind nur im Rahmen des jeweiligen Vertrags zu nutzen und die Geheimhaltung ist auch gegenüber Dritten und eigenen Mitarbeitern sicherzustellen.

§ 6.2

Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf die vereinbarte Internet-Adresse.

§ 6.3

Für Unterlagen (Texte, Bilder, Filme, grafische Darstellungen), die vom Kunden geliefert werden, verbleiben die Urheberrechte bei diesem. Werden durch Unterlagen, die vom Kunden geliefert wurden, Urheberrechte Dritter verletzt und wird Elace deswegen rechtlich in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für die Rechtsfolgen.

§ 6.4

Elace ist bestrebt, in den bereitgestellten Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Texte, Bilder, Filme und Grafiken zu beachten, selbst erstellte Dokumente zu nutzen oder auf lizenzfreie oder Elace lizenzierte Dokumente zurückzugreifen. Sollte sich bei der Internet-Anwendung dennoch ein durch fremdes Urheberrecht geschütztes Dokument befinden und eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wird Elace das entsprechende Text-, Bild- , Film- oder Tondokument nach Bekanntwerden der Urheberrechtsverletzung umgehend entfernen oder mit dem entsprechenden Urheberrechtsvermerk versehen.

§ 6.5

Als verantwortlich für die Veröffentlichungen wird das Unternehmen im Impressum der Internet-Anwendungen der rechtlich vorgeschriebenen Art benannt. Sollte der Kunde für Urheberrechtsverstöße auf seinen Domainseiten in Anspruch genommen werden, so hat er Elace unverzüglich darüber zu unterrichten.

§ 6.6

Elace ist berechtigt Entwürfe, Websites, Medienproduktionen und Bild- und Filmmaterial in seine Referenzliste aufzunehmen. Der Kunde stimmt möglichen Verlinkungen auf die Website von Elace sowie den zugehörigen Partnerseiten oder eine von Elace betriebene Produktsite zu. Im Gegenzug kann Elace Links auf die Kundensite setzen. Die Verlinkung erfolgt im Regelfall vom Impressum bzw. der Partnersite aus.

§ 6.7

Sollten Models von Elace Sportmodels in eine Produktion involviert sein, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt diese unter Umgehung und ohne Einverständnis der Agentur an Dritte weiterzuvermitteln, bzw Models ohne Wissen der Agentur direkt zu buchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung wird eine Schadenspauschale von jeweils 1000 Euro erhoben. Zudem wird eine Verwendung des in Auftrag gegebenen Foto – bzw. Filmmaterials durch Dritte ausgeschlossen.

§ 6.8

Sollten Ausrüstungsgegenstände wie Fotokameras, Lichtanlagen, Glühbirnen, Generatoren oder deren Verkabelung, zur Verfügung gestellte Produktionsfahrzeuge und andere zur Sicherung einer Produktion benötigte Hilfsmittel zerstört werden, so hat die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden zu tragen.

§ 7 Gewährleistung

§ 7.1

Elace stellt die Objekte (Texte, Bilder, Filme, Grafiken etc.) für die Internet-Anwendungen, Kataloge etc sorgfältig zusammen. Die enthaltenen Objekte können ohne vorherige Ankündigung geändert werden, ohne dass Elace eine Verpflichtung hierzu eingeht. Sollten in den Objekten Fehler sein, wird Elace diese nach Meldung, soweit möglich, berichtigen.

§ 7.2

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

§ 7.3

Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

§ 8 Haftung

Elace haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für zugesicherter Eigenschaften Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden.

§ 9 Allgemeine Vertragsbedingungen - Gerichtsstand

§ 9.1

Für alle Geschäfte gilt ausschließlich deutsches Recht.

Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz von Elace.

§ 9.2

Gegenüber kaufmännischen Kunden (i.S.d. HGB) ist als Gerichtsstand München vereinbart.